Eine Wochenbettdepression ist keine Zwangsstörung

Auf Zeit.de ist ein Artikel erschienen, der zwei Krankheitsbilder durcheinander wirft. Unter der Überschrift „Postpartale Depression- Das Liebste töten“ wird über eine junge Mutter berichtet, die kurz nach der Geburt ihrer Tochter eine Depression entwickelte. Bereits die Zusammenfassung unter dem Titel ist aber falsch:
Eine Wochenbettdepression ist keine Zwangsstörung.

Im Rahmen einer postpartalen Depression (ein Synonym für Wochenbettdepression) kommt es zum einen zum Auftreten eines depressiven Syndroms mit Niedergeschlagenheit, Verzweiflung, Antriebsreduktion und Schlafstörungen. Außerdem können Zwangsgedanken auftreten. Können sie, müssen sie aber nicht. Häufig berichten die Frauen nicht über aggressive Zwangsgedanken, sondern über ein „Gefühl der Gefühllosigkeit“ gegenüber dem Kind, was zu Selbstvorwürfen und Schuldgefühlen führt.

Leider geht es deshalb im Text dieses Beitrags dann auch drunter und drüber:

Ein Psychologe doziert über „Zwangspatienten“, obwohl Frauen mit postpartaler Depression keine Zwangspatienten sind.

Ein weiterer Experte (Beruf wird nicht genannt) führt an, dass Menschen mit einer Zwangsstörung sich erst nach durchschnittlich zehn Jahren einem Arzt anvertrauen. Stimmt für die Zwangspatienten, hat aber mit den sich schnell entwickelnden postpartalen Depressionen nichts zu tun.

Dann geht es munter weiter von den Zwangsgedanken zu den Zwangshandlungen. Auch diese gehören nicht zu den typischen Symptomen bei einer postpartalen Depression.

Und so weiter und so fort. Der Artikel in der ZEIT vermischt zwei Krankheitsbilder und läuft dabei bei beiden in die Irre. Der Leser weiß am Ende nicht mehr, was Wochenbettdepression und was Zwangsstörung ist. Damit verursacht dieser Beitrag auch Ängste: Wenn ich an einer Wochenbettdepression erkranke, muss ich dann jahrelang in Behandlung? [Antwort: Natürlich nicht!]

Dabei ist es nicht schwer: Eine postpartale Depression (=Wochenbettdepression) gehört zu den depressiven Erkrankungen, wie sie im ICD 10 unter F32 bis F34 aufgeführt sind.

Eine Zwangsstörung dagegen ist eine eigenständige Gruppe von psychischen Störungen. In der ICD 10 sind sie unter F42 aufgelistet.

Der Verlauf der beiden Krankheiten ist höchst unterschiedlich. Während schwere Zwangsstörungen oft jahrelang bestehen, sind depressive Erkankungen meist von viel kürzerer Dauer. So bildet sich die postpartale Depression in der Regel innerhalb von Wochen wieder zurück.

Schade. Das Kuddelmuddel aus zwei ganz unterschiedlichen Erkrankungen sorgt im ZEIT-Artikel für Desinformation.

Vielleicht hätte man bei der Recherche mal einen Facharzt für Psychiatrie fragen sollen.

 

Peter Teuschel

Beitragsbild © Africa Studio – Fotolia.com

2 Responses
  1. Nichts gegen Fachärzte, aber ein vernünftiger Psychotherapeut (im Artikel steht ja Psychologe, nunja…) sollte den Unterschied doch durchaus auch kennen.

    Ich habe allerdings den Eindruck, dass der gesamte Artikel auf Zwangsgedanken abzielt und dann irgendwer noch die Abschnitte mit der Depression hinzugebastelt hat, um „die Betroffenheitsnote“ mit der jungen Mutter zu bedienen.

    Liest sich irgendwie so, als ob da fleißig „aus Zwei mach eins“ gespielt wurde.

    Insofern möchte ich den Kollegen mal in Schutz nehmen – wer weiß, ob der nicht einfach „irgendwann“ zum Thema Zwangsgedanken interviewt wurde.

    Kann aber sein dass ich da einen Bias aufgrund der eigenen Berufsgruppe habe. Vielleicht erfahren wir es ja noch irgendwann…

    • Die Kritik geht an den oder die Verfasser/in des Artikels und nicht an den Psychologen. Für mich liest es sich ebenso, als ob hier über Zwang interviewt und ein Artikel über postpartale Depression verfasst wurde.

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